Datenschutz im Internet
Hinweis: Das TDDSG wurde am 1. März 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Der Inhalt dieser Seite ist daher nicht mehr aktuell
und dient nur noch als Archivseite und dokumentiert den alten Gesetzesstand.
Anbieter von WWW-Seiten
haben besondere Pflichten die Daten der Nutzer Ihrer Dienstleistungen zu
schützen. Die Rechte der Nutzer und die Pflichten der Telediensteanbieter sind
im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) geregelt. Ein kurzer Überblick über
das Gesetz liegt hier in PDF-Form vor und kann gern genutzt werden. Das Skript
ist in fortlaufender Überarbeitung, so dass wir für Fragen, Anregungen und
Hinweise dankbar sind.
TDDSG - Überblick
Der
Datenschutz im Sinne des TDDSG
schützt das so genannte Recht auf informationelle
Selbstbestimmung bei der Nutzung von Telediensten. Vereinfacht gesagt, soll das Gesetz
die persönlichen Daten von Nutzern von WWW-Diensten schützen. Derjenige, der diverse
Internetangebote nutzt, sei es auch nur durch das Lesen von Unternehmenswebseiten, soll
davor geschützt werden, dass seine persönlichen Daten beispielsweise gespeichert werden,
ohne dass dafür ein rechtlicher Grund vorliegt oder er in die Datenverarbeitung
eingewilligt hat oder noch nicht einmal weiß, dass seine Daten gespeichert und genutzt
werden.
Davon Abzugrenzen ist die
Datensicherung vor unberechtigten Zugriff (beispielsweise durch Cracker). Diese Problematik wird unter anderem durch organisatorische und technische IT- und Datensicherung gelöst.
Zu dem Thema IT- und Datensicherheit erfahren Sie mir auf den Seiten der Firma für
Daten- und IT-Sicherheit, der dl-DATEN GmbH in Pattensen bei Hannover. Die Firma dl-Daten GmbH hat überregionale Aufmerksamkeit dadurch erlangt, dass sie in einer "Honeypot"-Aktion Hacker
eingeladen hat, bestimmte Rechner der Firma "anzugreifen" und zu versuchen, deren Sicherungseinrichtungen zu umgehen.