
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Die meisten Arbeitsverträge gewähren sicher einen höheren Urlaubsanspruch, denn die 24 gesetzlichen Urlaubstage beziehen sich auf Werktage (also alle Wochentage ohne Sonntag und ohne gesetzliche Feiertage), das heißt, wenn Sie an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie nach dem Gesetz einen Anspruch auf mindestens 20 freie Arbeitstage, weil die Samstage auch als Werktage gelten. Die Gerichte wenden dabei folgende Umrechnungsformel an:
(24 Werktage / 6) x 5 Arbeitstage je Woche = 20 Arbeitstage Urlaub
Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dessen Dauer ist abhängig von dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur vollen 5-Tage-Woche.
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